Das erstmalige Informationsgespräch ist selbstverständlich kostenlos.

Die Kosten einer Erstberatung liegen bei maximal 190,- EUR. Sollte es sich um einen Fall geringen Umfanges handeln, ist meine Gebühr entsprechend geringer.

Soweit keine ausdrückliche Honorarvereinbarung besteht, muss sich meine Vergütung an den einschlägigen Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV) orientieren.

Dieser externe Gebührenrechner ist für eine erste Orientierung nach dem RVG sehr hilfreich.

Gerne gebe ich Ihnen jedoch vorab eine Einschätzung der zu erwartenen Kosten für Ihren konkreten Sachverhalt.

Soweit rechtlich zulässig, ist es auch möglich Pauschal-, Stunden- und in besonderen Ausnahmefällen auch ein Erfolgshonorar zu vereinbaren.

Wenn Sie rechtschutzversichert sind, kümmere ich mich gerne für Sie um die Deckungszusage bei Ihrer Versicherung. Sprechen Sie mich an.

Sie können auch in Kryptogeld bezahlen.