Gesetzestext Voraus

Unter dem sogenannten Ehegattenvoraus (oder auch nur Voraus) versteht man den Anspruch des überlebenden Ehegatten gemäß § 1932 BGB auf all die Wertgegenstände, die ihm die Fortführung des gemeinsamen Haushalts ermöglichen soll. Der Voraus schützt damit nicht zuletzt auch den Persönlichkeitsbereich des hinterbliebenen Ehegatten. Die Bedeutung dieses Anspruchs wird in der erbrechtlichen Praxis oftmals unterschätzt. Denn in vielen Fällen deckt der Voraus einen Großteil des Nachlasswertes ab. Für eingetragene Lebenspartner enthält § 10 LPartG inhaltsgleiche Regelungen; die nachfolgenden Ausführungen gelten damit entsprechend. Für sonstige nichteheliche Lebensgemeinschaften besteht hingegen kein Anspruch auf den Voraus.

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Initiale Dortmund

Am 22.11.2013 und 23.11.2013 war die Gründermesse Initiale in Dortmund. Als gründungsaffiner Berater nutzt man gerne eine solche Gelegenheit, um sich unter die Startups und deren Supporter zu mischen.
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Mittlerweile sind die Angebote von Online Streitschlichtungen (Neu-deutsch ODR (Online Dispute Resolution)) schon vielfältig aber immer noch schwer im Netz zu finden. Ich habe daher einmal versucht, alle mir bekannten Angebote in einer Liste aufzunehmen:

ODR – virtuelle Schiedsgerichte  (English Version)

 

Hinweise, Anregungen, um das Verzeichnis aktuell zu halten, und Neuaufnahmen sind jederzeit willkommen. Einfach einen Kommentar posten oder eine Email schreiben.

 

technorati

Der Blog ist nunmehr in das Blogverzeichnis „Technorati“ aufgenommen worden. Claim code: GBB6P76MX2SA

 

Ich freue mich auf zahlreiche Leser von dort.

 

Update: Aus der ursprünglichen Idee einer Blog-Suchmaschine ist leider nicht viel übriggeblieben. Daher jetzt den Backlink entfernt

 

 

Durchsuchung, Steuerfahndung, Verhaftung?

In solchen Fällen kann es entscheidend sein, möglichst schnell einen steuerrechtlich versierten Rechtsanwalt über den Anwaltsnotruf hinzuzuziehen. Der Betroffene selbst und meist auch der betraute Steuerberater werden in einer solchen Situation nicht die entsprechende Routine haben. Das führt zu vermeidbaren Versäumnissen und stellt die Weichen des weiteren Verfahrens zu Ihren Ungunsten.

Daher:

  • Machen Sie nur die Angaben zu Ihrer Person
  • Reden Sie dann nicht mit der Polizei oder der Staatsanwaltschaft. Auch kein Smalltalk!
  • Verhängen Sie Ihren Angestellten ebenfalls einen Maulkorb.
  • Rufen Sie einen geeigneten Rechtsanwalt/ Steuerberater an.

 

Anwaltsnotruf

Für solche dringenden Fälle bieten ich rund um die Uhr —  auch am Wochenende — einen Anwaltsnotruf an. Sie erreichen mich persönlich unter der Nummer:

+49 176 20 92 98 56

(Aber bitte nur für obige Notfälle)

Ist es mir nicht möglich, direkt das Gespräch anzunehmen, hinterlassen Sie Ihren Namen, Grund und Telefonnummer auf dem Anrufbeantworter. Ich werde Sie so schnell wie möglich zurückrufen.

Ein solcher Anruf ist kostenfrei und es kommt hierdurch auch nicht unmittelbar ein Mandat zustande.

Sollten wir – ausnahmsweise – für Sie nicht erreichbar sein, steht der anwaltliche Notdienst in Strafsachen des Kölner Anwaltvereins unter der Rufnummer 0221 / 42 63 82 rund um die Uhr zur Verfügung. Über die Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein erhalten Sie eine Auflistung von regionalen Notdiensten.

 

In allen übrigen Fällen bitte ich Sie, Ihr Anliegen zu den Bürozeiten vorzutragen.

 

Fachanwalt Steuerrecht

Die Rechtsanwaltskammer Köln hat mir am 21.01.2013  gestattet, offiziell die Bezeichnung „Fachanwalt für Steuerrecht“ zu führen, nachdem ich der Kammer meine besonderen theoretischen und praktischen Kenntnisse auf dem Gebiet des Steuerrechts nachgewiesen habe.

Nach meiner Zulassung als Steuerberater in 2011 und der Fortbildung als Controller in 2012 ist der Fachanwalt eine weiterer Möglichkeit für mich, eine entsprechend qualifizierte Ausrichtung meiner Person zum Ausdruck zu bringen.

Damit setze ich mit meiner Kanzlei den bisherigen Weg konsequent fort, in der komplizierten und umfassenden Materie des Steuerrechts meinen Mandanten — als nunmehr ausgewiesener „Spezialist“ — eine umfassend Rechts- und Steuerberatung auf hohem Niveau zu bieten. Die Interessen meiner Mandanten werden hierdurch bestmöglich vertreten.

Sie sind Steuerberater und wünschen sich

  • zu einem kniffligen Sachverhalt eine zweite Meinung?
  • die rechtliche Bewertung eines steuerrechtlichen Problems?
  • Übernahme oder Unterstützung in förmlichen Verfahren, wie Einsprüchen oder Vertretung vor Gericht?
  • Oder Ihr Mandant ruft Sie unvermittelt wegen einer gerade laufenden Steuerfahnung in seinen Geschäftsräumen an und Sie suchen nach einer Lösung, dass er in dieser Sache genauso kompetent beraten wird, wie bisher?

Sie sind Rechtsanwalt und

  • würden gerne die Gewissheit haben, ob Ihre Beratung auch unter steuerlichen Aspekten einwandfrei ist?
  • planen die Umwandlung eines oder mehrerer Unternehmen und wollen diesen Prozess steuerlich optimieren?
  • beraten eine Unternehmensnachfolge, Erbfall oder Geschäftskonzept und wünschen sich eine entsprechende steuerliche Gestaltung?

Zu diesen Punkten kann ich mich als Unterstützung empfehlen. Sie haben als Berater und Kollegen hierbei die freie Wahl:

Diese reicht von einer reinen Sachverhaltsanalyse unter Kollegen über gemeinschaftlichem Auftreten gegenüber dem Mandaten unter Ihrem Namen bis hin zur Abtrennung der Beratung über das gewünschte, spezielle Teilproblem und einer eigenverantwortlichen Bearbeitung durch mich.

 

In allen Konstellationen gewähre ich Ihnen selbstverständlich Mandatsschutz.

 

 

Kollege Nebgen hat sich in seinem Beitrag „Alles Umsonst“ auf ironische Art mit der Frage der kostenlosen Rechtsberatung auseinandergesetzt.

Aus der Art und Weise, wie Kollege Nebgen im Verlauf seines Artikels dieses Ansinnen karikaturiert und wie Besucher dies kommentieren („Am sinnvollsten wäre ein Gratis-Tritt in den Allerwertesten…“), scheint dies bei Kollegen einen neuralgischen Punkt getroffen zu haben. Auch Kollege Möbius steht einer solchen Rechtsberatung eher ablehnend gegenüber. Weiterlesen

Das erstmalige Informationsgespräch ist selbstverständlich kostenlos.

Die Kosten einer Erstberatung liegen bei maximal 190,- EUR. Sollte es sich um einen Fall geringen Umfanges handeln, ist meine Gebühr entsprechend geringer.

Soweit keine ausdrückliche Honorarvereinbarung besteht, muss sich meine Vergütung an den einschlägigen Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV) orientieren.

Dieser externe Gebührenrechner ist für eine erste Orientierung nach dem RVG sehr hilfreich.

Gerne gebe ich Ihnen jedoch vorab eine Einschätzung der zu erwartenen Kosten für Ihren konkreten Sachverhalt.

Soweit rechtlich zulässig, ist es auch möglich Pauschal-, Stunden- und in besonderen Ausnahmefällen auch ein Erfolgshonorar zu vereinbaren.

Wenn Sie rechtschutzversichert sind, kümmere ich mich gerne für Sie um die Deckungszusage bei Ihrer Versicherung. Sprechen Sie mich an.

Sie können auch in Kryptogeld bezahlen.