Fachanwalt für Steuerrecht

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Fachanwalt Steuerrecht

Die Rechtsanwaltskammer Köln hat mir am 21.01.2013  gestattet, offiziell die Bezeichnung „Fachanwalt für Steuerrecht“ zu führen, nachdem ich der Kammer meine besonderen theoretischen und praktischen Kenntnisse auf dem Gebiet des Steuerrechts nachgewiesen habe.

Nach meiner Zulassung als Steuerberater in 2011 und der Fortbildung als Controller in 2012 ist der Fachanwalt eine weiterer Möglichkeit für mich, eine entsprechend qualifizierte Ausrichtung meiner Person zum Ausdruck zu bringen.

Damit setze ich mit meiner Kanzlei den bisherigen Weg konsequent fort, in der komplizierten und umfassenden Materie des Steuerrechts meinen Mandanten — als nunmehr ausgewiesener „Spezialist“ — eine umfassend Rechts- und Steuerberatung auf hohem Niveau zu bieten. Die Interessen meiner Mandanten werden hierdurch bestmöglich vertreten.

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